Was gibt es in der Gemeinderat-Sitzung Juli? Hier der Link auf die Einladung. Zur Genehmigung steht das Protokoll aus der Sitzung vom 16.06.2020. Neben der Ehrung des Altbürgermeisters gibt es noch einen interessanten Punkt, ein Bauantrag in einem Ayinger Viertel, das einen Bebauungsplan (No. 17 Nördlich der Bahnhofstraße) hat. Im Juli 2005 wurden hier die Festsetzungen dazu beschlossen.
Unter den Hinweisen C lässt sich bei 7.2 folgendes finden:
Zur Energieversorgung, insbesondere für Heizung und Warmwasserbereitung, sind, soweit möglich, regenerative Energien wie Solar-Holz-Pellets und dergleichen zu verwenden. Ebenso soll Niederschlagswasser gesammelt und als Brauchwasser (z.B. Gartenbewässerung) Verwendung finden.
Also eine der ersten Baugebiete, die eine solche direkte Erwähnung in den Festsetzungen erfahren haben.
Wie können wir nun als Gemeindevertreter mit Anträgen für Dachaufbauten wie Gauben oder Umbauten wie Dacheinschnitte umgehen? Haben wir uns nicht da auch nach den Bedürfnissen der Eigentümer zu richten, und müssen zusehen, wie die Eigentümer sich entscheiden? Häuser sind ja für mehrere Jahrzehnte geplant und können dabei mehrere Jahrhunderte überdauern. Dabei wandeln sie sich, entsprechend den Bedürfnissen.
Wir als Ortsverband versuchen sicher, auch ohne Glaskugel in die Zukunft zusehen, denn wir erkennen bereits heute, dass Alternative Energien die Grundlage sind, für ein friedliches Zusammenleben in den kommenden Jahrzehnten. Photovoltaik ist eine der Energiequellen hierzu. Noch glauben viele, dass die selbsterzeugte Energie sich nicht rentiert, oder zu aufwendig ist. Argumente dagegen kennen wir bereits heute zu Genüge. Dennoch, aus eigener Erfahrung, gibt es im Leben eines Wohnhaften verschiedene Prioritäten, die selbstbestimmt auch entschieden werden können.
In einem Neubaugebiet sollten wir definitiv darum kämpfen, dass Alternative Energieerzeugung die Hauptquelle darstellt und daher die Voraussetzungen hierfür schaffen. Mit einem Dachaufbau, der die Wohnqualität sichtlich verbessert kann aber die Möglichkeit der Alternativen Energieerzeugung verbaut werden.
In Zukunft müssten konsequenter Weise die Bebaungspläne so gestaltet werden, dass es diese Konflikte nicht mehr gibt. Und das Wie muss in einer konstruktiven, zukunftsorientierten Diskussion im Rahmen das Bauausschusses geschehen.
So könnte es daher heute aussehen: Der Bauantragsteller wird darauf hingewiesen, dass mögliche Dachaufbauten die Nutzung von alternative Energien, z.B. Photovoltaik, einschränken oder unmöglich machen. Da die Entwicklung der CO2 (Folge-)Kosten auf dem Energiesektor in absehbarer Zukunft Auswirkung auf die Entstehungspreise haben, ist die Eigennutzung von selbsterzeugtem Strom oder Wärme ein mit einzubeziehendes Gut. Selbsterzeugte Energie macht unabhängiger vom Strommarkt und wirkt sich positiv auf den Wert der Immobilie aus.
Je nach architektonischer Gestaltung und mit Hilfe eines Energieberaters könnte beides gelingen: Energie und Raum gewinnen.