Im Juli gibt es meistens zwei Sitzungen, so auch dieses Jahr. Sie findet wieder in der Turnhalle um 19:00 Uhr statt. Unter diesem Link gibt es die Einladung direkt von der Gemeindeseite zum Runterladen. Leider ist dieser Link dann nur bis zur nächsten Einladung gültig, dafür sind im „Jahresarchiv“ Ordner dann die Protokolle, meist sogar die vorläufigen, nicht genehmigten Protokolle, inkl. Einladung, zum Nachlesen einsehbar. Hier das Protokoll der 3. Sitzung vom 07.07.2020.
Was steht auf der Tagesordnung und ist wirklich so wichtig, hier erwähnt zu werden? Wieder Bauanträge? Vielleicht eher die Problematik, dass sich mit der Corona-Pandemie und den Gewerbesteuerstundungen für die Finanzen der Gemeinde nicht planbare Probleme, also Löcher, auftun. Was für örtliche Firmen natürlich eine Hilfe ist, also Stundung der Gewerbesteuer oder der pauschalierte Verlustrücktrag in das Vorjahr, macht es den Gemeindekämmerern nahezu unmöglich, abzusehen, was für Einnahmen 2020 anstehen. Sie müssen dann sogar Gewerbesteuer an die betroffenen Firmen zurückzahlen. Und das bei gleichbleibenden oder sogar steigenden Kreisumlagen, denn diese werden verzögert anhand der Einnahmen der letzten beiden Jahre berechnet. Und der Kreis hat ja Ausgaben, gerade jetzt. Er braucht also auch Geld. Der Pauschalierte Verlustrücktrag wird übrigens auf diesem Dokument vom Bundesministerium der Finanzen vom 24.04.2020 begründet. Mir als Laie sind da allerdings noch ein paar Fragen offen: Es gilt für Gewinneinkünfte und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Aber nur für Zahler einer Einkommensteuer. Ich lese jetzt nicht heraus, dass es auch für die Gewerbesteuer gilt. Hier der originale Gesetztestext: Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) vom 29. Juni 2020.
Und tatsächlich ist ein Nebensatz bei der Deutschen Handwerkszeitung erhellender: Der Autor des Artikels vom 05.05.2020 schreibt, dass die Gewerbesteuer einen solchen pauschalierten Verlustvortrag gar nicht vorsehe. Letzendlich werden wir es erst im Laufe des Jahres sehen, ob der Gesetzgeber sich nicht dazu doch noch etwas hat einfallen lassen. Wir bleiben dran.